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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hotel & Café Villa am Südpark GmbH & Co. KG | Geschäftsführer Herr Jörg Billmann und Christina Mankus | Lutherstrasse 30 | 61321 Bad Nauheim| Telefon: 0049 (0) 6032 2384 | www.villa-suedpark.de | E-Mail: info@villa-suedpark.de Handelsregister Frankfurt HRB xxxx | Umsatzsteuer ID: DE xxx|

1. Geltungsbereich:
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
d) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
e) Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsabschluss-, Partner, Verjährung:
a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
b) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
c) Ansprüche mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährung des § 199 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
c) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gastes selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
d) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von der 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
f) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.
g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtkräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
h) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
i) Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung verpflichteten. j) Bei Onlinebuchungen (auch über Fremdportale) gelten ebenfalls die Vertragsbedingungen des Hotels. Ein Beherbergungsvertrag kommt direkt bei Buchung online (auch über Fremdportale) zustande. Zahlungs- und Stornobedingungen bei Buchungen über Fremdportale und Reiseveranstalter können abweichen.
k) Bei Onlinebuchungen (auch Fremdportale) gelten Sonderraten, Deals, Pakete und sonstige Vergünstigungen und Rabatte (Online Raten) nur für individuelle Reservierungen bis maximal 2 Zimmer. Die Online Raten sind nicht kombinierbar und in Folge buchbar und nicht für Gruppen verfügbar.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und No Show)
a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsauflösung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
b) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Ein eventuelles Rücktrittsrecht wird in Ihrer Buchung mitgeteilt.
c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
e) Arrangements, Pakete, Tickets, Transferkosten, etc. werden zu 100% berechnet. Hier gelten die bei der Buchung akzeptierten Stornierungsbedingungen.

5. Rücktritt des Hotels
a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vertraglich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderen Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b) Wird eine vereinbarte Sicherheitsleitung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- Ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz b vorliegt;
- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.
- Eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel 3.
- verlangte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet wurde;
d) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
e) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Hotels
a) Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes sowei vorhanden. Die Haftung ist beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 1.000,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.000, - im Hotelsafe aufbewahrt werden und dies auf Basis einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einer Haftung seitens des Hotels kommen nur die Maßgaben aus vorstehenden Punkt b) zum Tragen.
d) Weckaufträge werden vom Hotel nicht durchgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe des vorstehenden Punkt b).

8. Sonstige Zusatzvereinbarungen
a) Die Villa am Südpark Hotel & Café ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von € 250,- zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Des Weiteren werden alle Kosten, die durch einen Feueralarm und Feuerwehreinsatz entstehen, weiterberechnet.
b) Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Anmeldung bei der Reservierung des Hotelzimmers. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, somit vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres nicht widerspricht, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Für das Haustier fällt jeweils eine Gebühr von € 10,00 pro Zimmer und Aufenthaltstag an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen-sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der Kunden verpflichtet sich, das Tier ausschließlich in mitgebrachten Körbchen oder Boxen ruhen zu lassen, nicht im Bett oder auf Sitzgelegenheiten.
Bei mutwilliger Verschmutzung des zur Verfügung gestellten Hotelzimmers oder sonstigen Inventars des Hotels, werden wir die bei der Reinigung zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von € 50, - je Stunde in Rechnung stellen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

9. Schlussbestimmungen
a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Villa am Südpark GmbH und Co. KG, Stand Oktober 2020